Wenn Sie LED-Streifen nach Europa exportieren oder Produkte für kommerzielle Beleuchtungsprojekte beschaffen, ist das Verständnis der neuesten ERP-Anforderungen nicht mehr optional – es ist eine obligatorische Voraussetzung.
Seit 2021 hat der europäische Beleuchtungsmarkt einen grundlegenden Wandel durchlaufen. Bereits bestehende Benchmarks für die Energieeffizienz sind inzwischen zu zwingenden Marktzugangsanforderungen geworden. Heute stellen europäische Importeure, OEM-Einkäufer, Lichtdesigner und Ingenieurbauern die gleiche Frage, bevor sie eine Bestellung aufgeben: „Entspricht diese LED-Streifenleuchte den ERP-Vorschriften?“
Dieser Leitfaden richtet sich speziell an Beschaffungsfachleute, nicht an allgemeine Verbraucher. Wir erläutern die spezifischen ERP-Anforderungen für LED-Streifen, die neuesten Standards für 2026, wie man die Einhaltung überprüft und vor allem, wie man einen Lieferanten auswählt, der konforme Produkte zusammen mit einer vollständigen Dokumentation zur Verfügung stellt.
Was ist ein ERP-LED-Streifenlicht?

Eine ERP (Energie-bezogene Produkte) LED-Streifenlicht Bezieht sich auf flexible LED-Beleuchtungsprodukte, die den von der Europäischen Union für Produkte auf dem europäischen Markt eingeführten zwingenden Anforderungen an die Energieeffizienz und Ökodesign entsprechen. Die Einhaltung wird durch Labortests, technische Dokumentation und EPREL-Datenbankregistrierung überprüft.
| Artikel | Beschreibung |
| Rahmenverordnung | (EU) 2019/2021 (Ecodesign) |
| Ökodesign-Regeln | (EU) 2019/2020 (Einzelbeleuchtungsverordnung) |
| Regeln für Energielabels | (EU) 2019/2015 (Energiekennzeichnungsverordnung) |
| Markt | Europäische Union (alle 27 Mitgliedstaaten) |
| gilt für | LED-Streifen, LED-Module und Leuchten mit Lichtquellen |
| Schwerpunkt | Energieeffizienz, Standby-Leistung, Flimmern, Lebensdauer und Kreislaufwirtschaft |
| Effizienzskala | A (höchste) – G (niedrigste) |
| 2026 Minimum für Allgemeinbeleuchtung | Klasse D oder höher (≥120 lm/W) |
| Standby-Stromgrenze | ≤0,5W (≤2,0W für Netzwerk-Standby) |
Wofür steht ERP?
ERP steht für energiebezogene Produkte. Es handelt sich um eine verbindliche Richtlinie im Rahmen des CE-Zertifizierungsrahmens, die zur Regelung von Energieeffizienz, Umweltschutz und Energiesparanforderungen verwendet wird. der ErP-Richtlinie (2009/125/EG) 2009 die frühere EU-Präsenz (Energienutzungsprodukte) abgelöst, die den Anwendungsbereich erweitert, um Produkte einzubeziehen, die selbst keine Energie verbrauchen, sondern den Energieverbrauch beeinflussen.
In der Praxis: LVD sorgt für Sicherheit, EMV steuert elektromagnetische Störungen und ERP sorgt für Energieeffizienz und Umweltkonformität. Produkte mit nur Sicherheit und EMV-Test sind noch unvollständig – ERP ist ein notwendiger Bestandteil des CE-Systems.
Welche EU-Vorschriften gelten für LED-Streifenleuchten?
ERP-Konformität für LED-Streifenleuchten unterliegt zwei Vorschriften:
- Verordnung (EU) 2019/2020 der Europäischen Kommission — bekannt als Single Lighting Regulation (SLR), die Anforderungen an die Ökodesign-Anforderungen für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte festlegt. Er ersetzte die bisherigen Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012.
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Europäischen Kommission — bekannt als Energiekennzeichnungsverordnung (ELR), die Kennzeichnungsanforderungen für Lichtquellen festlegt. Es ersetzte (EG) Nr. 874/2012.
Für Käufer gilt: Diese Vorschriften gelten für alle auf dem EU-Markt platzierten Lichtquellen, einschließlich LED-Streifenleuchten, LED-Module und Leuchten mit Lichtquellen.
Wann traten die neuen ERP-Regeln in Kraft?
2018 → Überprüfung der bestehenden Regulierung beginnt
2019 → EU 2019/2020 und EU 2019/2015 veröffentlicht
2021 → Neue Regelungen treten in Kraft (September 2021)
2024 → Flackern Anforderungen festgezogen (SVM ≤ 0,4)
2026 → Volle Durchsetzung mit Minimalklasse D (≥ 120 lm/W)
Die Verordnung trat im September 2021 in Kraft. Seitdem hat die EU die Anforderungen schrittweise verschärft. Ab 2026 bleibt die Rahmenverordnung (EU) 2019/2021 in Kraft, ohne dass eine Ersatzverordnung vorweggeht.
Warum wurden die neuen ERP-Vorschriften eingeführt?

Die EU hat das neue ERP-Rahmenwerk eingeführt, um drei miteinander verbundene Herausforderungen zu bewältigen:
- CO2-Reduktion und Green Deal — Die EU hat sich bis 2050 zur Klimaneutralität verpflichtet. Die Beleuchtung macht einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs aus. Nach dem Ecodesign-Arbeitsplan könnten Maßnahmen im Rahmen dieses Rahmens bis 2030 jährlich über 260 TWh Endenergie einsparen, was einer Reduzierung von rund 100 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen pro Jahr entspricht.
- Die Technologie hat alte Standards übertroffen — Als das alte A++-E-Sortierungssystem etabliert wurde, tauchte immer noch die LED-Technologie auf. Bis 2019 hatten viele LED-Produkte bereits die höchste Qualität überschritten, wodurch das Label die Produktqualität nicht effektiv differenzieren konnte.
- Produkttransparenz und Kreislaufwirtschaft — Über die Energieeffizienz hinaus müssen die Hersteller die Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit und Recyclingfähigkeit in ihrem Design berücksichtigen. Dies bedeutet, dass Produkte zuverlässiger, aufrüstbarer (sofern möglich) sein, das „Recht auf Reparatur unterstützen“, recycelbare Materialien enthalten und leichter zu zerlegen sein.
Kurz: Die EU hat nicht nur die Messlatte höher gelegt, sondern das gesamte Bewertungssystem neu gestaltet.
Welche LED-Leuchten müssen ERP entsprechen?

ERP gilt für nahezu alle in der EU verkauften LED-Streifen.
Produkte, die ERP-Konformität erfordern:
- LED-Leuchtstreifen für Innen-Allzweck-LED
- LED-Streifenleuchten (Einzelhandel, Büro, Hotel)
- Architektur- und dekorative LED-Streifen
- Einzelhandelsanzeige und Beschilderung
- Schrank- und Möbelbeleuchtung
- COB-LED-Leuchtbänder
- Wasserdichte LED-Leuchten (IP20, IP54, IP65, IP67)
Ausnahmen (begrenzt):
- Lichtquellen mit Lichtstrom unter 60 Lumen oder über 82.000 Lumen
- Notbeleuchtung
- Leuchten ausschließlich mit Batterien
- Theater- und Bühnenbeleuchtung
- Bestimmte Spezial-Industrieleuchten
Wichtiger Hinweis für OEM-Käufer: Alle lichtemittierenden Komponenten, die direkt in LED-Leuchten eingesetzt werden, gelten als Lichtquelle. So müssen auch LED-Leuchten, die als Komponenten an Leuchtenhersteller verkauft werden, die ERP-Anforderungen erfüllen.
Key ERP-Anforderungen für LED-Streifenleuchten

Das neue ERP-Framework stellt einige spezifische Anforderungen an LED-Streifenleuchten:
Minimale Lichtausbeute: Ab 2026 müssen die LED-Leuchtstreifen der allgemeinen Beleuchtung mindestens Klasse D (≥ 120 lm/W) erreichen. Für Premium-Anwendungen werden höhere Klassen (B oder C) empfohlen.
| Energieklasse | Gesamtnetzwirksamkeit (LM/W) |
| A | ≥210 |
| B | 185 - <210 |
| C | 160 - <185 |
| D | 120 - <160 |
| E | 85 - <120 |
| F | 60 - <85 |
| G | <60 |
Stromverbrauch im Standby-Modus: Bereitschaftsstrom darf 0,5 W nicht überschreiten und Netzwerk-Standby darf 2,0 W nicht überschreiten.
Flimmerleistung: Der Kurzzeitflimmerindikator (PSTLM) muss ≤ 1,0 sein, und der Flickerprozentsatz (SVM) muss ≤ 0,4 sein.
Lebensdauer und Verschlechterung: Hersteller müssen Daten von L70/B50 ≥ 6.000 Stunden angeben, was zeigt, dass das Produkt nach der angegebenen Zeitspanne mindestens 701 tp3t seines anfänglichen Lichtstroms beibehält.
Energieetikettierung: Alle konformen Produkte müssen das neue A–G-Energieeffizienz-Etikett mit einem QR-Code anzeigen, der mit der EPREL-Datenbank verknüpft ist.
Technische Dokumentation: Vollständige technische Dateien müssen ab dem Datum der Inverkehrbringen des Produkts mindestens 10 Jahre lang gepflegt werden.
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft: Produkte sollten auf Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit und Recyclingfähigkeit ausgelegt sein, mit recycelbareren Materialien und einfacherer Demontage.
Verständnis des neuen EU-Energielabels

Das neue EU-Energielabel verwendet eine vereinfachte A-G-Skala, die das alte A +++-System ersetzt. So werden LED-Streifenlichter klassifiziert:
- Klasse A (≥ 210 lm/W): Ultrahocheffizienz – Zukünftige Premium-Stufe, noch nicht weit verbreitet
- Klasse B (185–<210 lm/W): Premium-Effizienz — Spitzen-LED-Streifen
- Klasse C (160–<185 lm/W): Hohe Effizienz — Hochleistungs-Kaufbänder
- Klasse D (120–<160 lm/W): Standardeffizienz – erfüllt die Mindestanforderung 2026
- Klasse E (85–<120 lm/W): Einstieg – konform, aber unter optimal
- Klasse F (60–<85 lm/W): Geringe Effizienz — ältere Technologie, auslaufend
- Klasse G (< 60 lm/W): Sehr geringer Wirkungsgrad – äquivalent zu Glüh-/Halogen, effektiv verboten
Das Energielabel muss einen QR-Code enthalten, der mit der EPREL-Datenbank verknüpft ist und es Käufern und Inspektoren ermöglicht, Produktspezifikationen und den Konformitätsstatus zu überprüfen.
Warum Ihr A++ Produkt jetzt bewertet wird D: Unter dem alten System könnten viele LED-Produkte eine A++-Bewertung erreichen. Die neuen Standards sind viel strenger - Produkte, die zuvor A ++ waren, könnten jetzt in die Kategorie D oder E fallen. Das bedeutet nicht, dass das Produkt noch schlimmer geworden ist, sondern die EU hat die Standards deutlich angehoben.
ERP-LED-Streifen vs. traditioneller LED-Streifen
Hier ein Vergleich zwischen herkömmlichen LED-Streifen und ERP-konformen LED-Streifen:
| Merkmal | Traditioneller LED-Streifen | ERP-konformer LED-Streifen |
| Energie-Effizienz | Variabel, oft niedrig | ≥120 lm/W Minimum (Klasse D) |
| Energieetikett | oft fehlt | A–G-Etikett mit EPREL-Registrierung |
| Bereitschaftskraft | unreguliert | ≤0,5 W (≤2,0 W Netzwerk) |
| Flimmerkontrolle | Keine erforderlich | PSTLM ≤1.0, SVM ≤0,4 |
| Lebenslange Prüfung | Keine erforderlich | L70/B50 ≥6.000 Stunden |
| Wärmeerzeugung | Höher | niedriger durch höhere Wirksamkeit |
| Stromverbrauch | höher pro Lumen | bis zu 501 tp3t niedriger |
| CO2-Fußabdruck | Höher | Unter |
| EU-Marktzugang | beim Zoll blockiert | klar für den Import |
| ePrel-Regist | Nicht zutreffend | obligatorisch |
| Technische Dokumentation | oft unvollständig | Vollständige Datei erforderlich (10-jährige Aufbewahrung) |
| zukunftssicher | kein - Risiko, gebannt zu werden | Ja - Entspricht den aktuellen Anforderungen |
Abschluss: ERP-konforme LED-Streifen sind nicht nur eine Frage der Energieeffizienz, sondern eine Frage des Marktzugangs. nicht -Konforme Produkte werden an den EU-Grenzen festgehalten und von E-Commerce-Plattformen entfernt.
So wählen Sie einen ERP-konformen LED-Streifen aus

Schritt 1: Bestimmen Sie das Anwendungsszenario
Projektanforderungen klären: Innen-/Außenbereich, erforderliche Farbtemperatur, Farbwiedergabeindex, Schutzart, Spannung und Lichtstrom pro Meter. Unterschiedliche Anwendungen erfordern unterschiedliche Energieeffizienzniveaus.
Schritt 2: Lichtwirksamkeit prüfen (LM/W)
Für jedes EU-Projekt im Jahr 2026 beträgt die Mindestanforderung ≥120 lm/W. Bei High-End-Projekten soll Klasse B (≥160 lm/W) oder Klasse C (160–185 lm/W) angestrebt werden.
Schritt 3: Dokumentation überprüfen
Fordern Sie vor einer Bestellung vollständige technische Dokumentation an:
- ERP-Testbericht (konform mit den Vorschriften ab 2024)
- Energieeffizienz-Label-Mock-up mit EPREL-Nummer
- Konformitätserklärung (DOC)
l L70/B50-Lebensdauer-Testbericht
Rote Flagge: Wenn ein Lieferant diese Dokumente nicht im Voraus bereitstellen kann, haben sie diese wahrscheinlich überhaupt nicht.
Schritt 4: Test Vollständigkeit prüfen
Einige Tests sind ungültig. Der Lieferant muss ausfüllen:
- Lichtwirksamkeitstest
- Standby-Leistungstest
- Flickertest (PSTLM und SVM)
- Lebenslange Prüfung
- Leerlauf-Leistungsaufnahme
Schritt 5: EPREL-Registrierung bestätigen
Produkte müssen in der EPREL-Datenbank registriert sein, bevor sie auf den EU-Markt gebracht werden. nicht -EU-Hersteller müssen einen EU-Beauftragten benennen, um die Registrierung abzuwickeln.
Die EPREL-Datenbank muss enthalten:
- Produktaufzeichnungen mit Energieeffizienzbewertungen
- Produktinformationsblätter
- Technische Dokumentation für Marktüberwachungsbehörden zugänglich
- Das System erzeugt eine eindeutige Registrierungsnummer und einen QR-Code, der auf dem Energieeffizienz-Etikett erscheinen muss.
Schritt 6: Lieferanten bewerten
Zuverlässige Lieferanten sollten:
- Stellen Sie Testberichte von akkreditierten Labors bereit
- Pflegen Sie die technische Dokumentation für jedes Modell
- Unterstützen Sie die EPREL-Reg
- Erfahrung mit der Einhaltung der europäischen Marktbedingungen
- Transparenz in der Herstellung und Qualitätskontrolle aufrechterhalten
Übliche Anwendungen von ERP-LED-Streifenleuchten

Hier sind typische Anwendungen und empfohlene Effizienzklassen:
| Anmeldung | Typische Anforderungen | Empfohlene Klasse |
| Bürobeleuchtung | Hohe Wirksamkeit, gutes CRI, niedriges Flackern | Klasse B oder C |
| Einzelhandelsdisplays | Hohe CRI, Farbgenauigkeit | Klasse C oder D |
| Hotels & Gastfreundschaft | Warme CCT, Dimmfähigkeit | Klasse C |
| Krankenhäuser | Hoher CRI, Flimmern, Hygiene (IP-Bewertung) | Klasse C |
| Museen & Galerien | Hohe CRI, UV-freie, präzise Steuerung | Klasse C |
| Wohnen (Küchen, Schränke) | Gute Wirksamkeit, Flexibilität | Klasse D oder C |
| Beleuchtung von Möbeln | Flachbau, Flexibilität | Klasse D. |
| Architekturfassaden | Wetterbeständigkeit (IP65+), Farbsteuerung | Klasse D. |
| Handelsbeschilderung | Hohe Helligkeit, Sichtbarkeit | Klasse C oder D |
| Spiegelbeleuchtung | Hohe CRI, gleichmäßige Verteilung | Klasse D. |
Die ERP-Konformität gilt für alle oben genannten Anwendungen. Bei gewerblichen und öffentlichen Projekten innerhalb der EU wird die ERP-Compliance zunehmend zur Anforderung in Ausschreibungen – Produkte, die diese Standards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Häufige Fehler, die Käufer machen
Hier sind häufige Fehler und die richtigen Praktiken, um sie zu vermeiden:
- Falsch 1: Nur Watt (W/M) vergleichen – Richtig: Wirksamkeit vergleichen (LM/W) – Höhere Wirksamkeit bedeutet mehr Licht pro Watt
- Falsch 2: Wirksamkeit zugunsten der Helligkeit ignorieren — Richtig: Bedarf ≥ 120 lm/W Mindestens für alle EU-Projekte
- Falsch 3: Verwechseln von CE mit ERP - Richtig: CE ist Sicherheit + EMV; ERP ist Energieeffizienz. Sie brauchen alle drei
- Falsch 4: Akzeptieren von „CE“ als Beweis für ERP - Richtig: Fragen Sie den ERP-Testbericht und die EPREL-Nummer speziell an
- Falsch 5: Angenommen, „A ++“ bedeutet Top-Qualität – Richtig: Die alte A++-Skala ist veraltet; die neue A–G-Klasse überprüfen
- Falsch 6: Kauf ohne Energieetikett – Richtig: Jedes ERP-konforme Produkt muss ein A–G-Etikett mit EPREL QR-Code haben
- Falsch 7: Ignorieren der Dokumentationsanforderungen — Richtig: Technische Dateien müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden
- Falsch 8: Vertrauensstellungen für verbale Einhaltung - Richtig: Schriftliche Beweise anfordern: Testberichte, Doc, EPREL-Registrierung
- Falsch 9: Flickerleistung nicht überprüfen - Richtig: Flimmern ist eine Compliance-Anforderung - Fragen Sie nach PSTLM- und SVM-Testergebnissen
- Falsch 10: Angenommen, alle wasserdichten Streifen sind abgedeckt - richtig: IP-Bewertung befreit ein Produkt nicht von ERP - alle IP-Bewertungen werden abgedeckt
Warum sollten Sie sich für SignliteLED für ERP-LED-Streifen
Signlited ist ein Profi Hersteller von LED-Leuchtbändern Mit langjähriger Erfahrung auf dem europäischen Markt. Unsere Produkte sind so konzipiert und getestet, dass sie die neuesten ERP-Anforderungen erfüllen und unseren Partnern eine reibungslose Zollabfertigung und Marktzugang gewährleisten.
Was wir für den EU-Markt anbieten:
- Hocheffiziente LED-Streifenlösungen — Unsere Produkte decken die ERP-Klassen B bis E ab und erreichen eine Effizienz von bis zu 220 lm/W für Premium-Anwendungen. Wir verwenden LM-80-geprüfte LEDs, um eine gleichbleibende Leistung und eine lange Lebensdauer zu gewährleisten.
- OEM/ODM-Anpassung — Wir arbeiten mit Beleuchtungsmarken, Herstellern und Händlern zusammen, um maßgeschneiderte LED-Leuchten zu entwickeln, die den ERP-Anforderungen für spezifische Anwendungen, Farbtemperaturen, CRI-Nennleistungen und Spannungsanforderungen entsprechen.
- strenge Qualitätskontrolle der Produktion — Von der Auswahl von LED-Chips über die Leiterplattenherstellung bis hin zur Endmontage wird jeder Schritt überwacht, um Konsistenz, Zuverlässigkeit und Einhaltung sicherzustellen.
- Vollständige ERP-Dokumentationsunterstütz — Wir stellen vollständige technische Dateien, einschließlich Testberichte, Grafiken für Energielabels und Konformitätserklärungen, zur Verfügung - alles, was Sie für die Registrierung von EPREL und die Zollabfertigung der EU benötigen.
- Anwendungsbasierte Produktauswahl — Unser technisches Team hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen ERP-Klasse und Produktspezifikationen basierend auf Ihren Projektanforderungen und Energieeffizienzzielen.
- Mehrere Zertifizierungen — Neben ERP tragen unsere Produkte CE, RoHS und andere für den europäischen Markt relevante Zertifizierungen.
Bereit, ERP-konforme LED-Streifen für Ihr nächstes europäisches Projekt zu beschaffen? Kontaktieren Sie unser technisches Team für Produktempfehlungen, kundenspezifische Spezifikationen und Support für die Compliance-Dokumentation.
Abschluss
Das ERP-Rahmenwerk ist keine temporäre Regelung für LED-Leuchten – es ist die neue Basis für den europäischen Beleuchtungsmarkt. Ab 2026 sind die Anforderungen klar: Klasse D oder höher (≥ 120 lm/W), strenge Flicker-Limits, obligatorische EPREL-Registrierung und vollständige technische Dokumentation.
Für Käufer bedeutet das:
- Stoppen Sie den Vergleich der Wattzahl – vergleichen Sie die Wirksamkeit (LM/W)
- Vertraue auf verbale Ansprüche nicht mehr – Testberichte und EPREL-Nummern anfordern
- Hören Sie auf, CE zu reichen – Sie benötigen LVD + EMC + ERP
Für Lieferanten bedeutet das:
- Investitionen in Qualitäts-LEDs sind nicht verhandelbar
- Dokumentation ist genauso wichtig wie das Produkt selbst
- EPREL-Registrierung ist ein Service, den Sie anbieten oder unterstützen müssen
Bei Signlited haben wir unsere europäische Produktlinie um diese Anforderungen herum aufgebaut. Von hocheffizienten LED-Streifen bis hin zur vollständigen Dokumentationsunterstützung helfen wir Ihnen, ERP-konforme Produkte mit Vertrauen auf den Markt zu bringen.
ein Projekt haben? Wenden Sie sich an unser technisches Team für Produktauswahl, benutzerdefinierte Spezifikationen und Compliance-Support. Dieser Leitfaden dient nur zu Informationszwecken. Vorschriften können sich ändern. Überprüfen Sie immer die neuesten Anforderungen mit einem autorisierten Compliance-Experten, bevor Sie Produkte auf den EU-Markt bringen.
FAQs
Ja. ERP ist eine verbindliche Richtlinie im Rahmen des CE. Jedes in der EU verkaufte LED-Streifenlicht muss den ERP-Anforderungen entsprechen. nicht -Compliance führt zu Zollbeschlagnahme, Plattform-Dekotierung und Geldstrafen.
Die CE-Zertifizierung umfasst LVD (Sicherheit), EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) und ERP (Energieeffizienz). ERP ist kein eigenständiges Zertifikat, sondern Teil der vollständigen CE-Konformität.
Zwei Regelungen: (EU) 2019/2020 (Ecodesign/Einzelbeleuchtungsverordnung) und (EU) 2019/2015 (Energiekennzeichnung). Die Rahmenverordnung ist (EU) 2019/2021.
Anfrage von Ihrem Lieferanten: (1) ERP-Prüfbericht eines akkreditierten Labors, (2) ein Energielabel mit EPREL-Nummer, (3) Konformitätserklärung und (4) Technische Dokumentation.
Ja. Jede ERP-konforme Lichtquelle muss das neue A–G-Energieeffizienzkennzeichen mit einem QR-Code anzeigen, der mit der EPREL-Datenbank verknüpft ist.
Ab 2026 ist die Klasse D (≥ 120 lm/W) die Mindestanforderung für die netzbetriebene Allgemeinbeleuchtung. Premium-Projekte erfordern in der Regel Klasse B (≥ 160 lm/W) oder höher.
Ja. OEM-Produkte müssen die gleichen Anforderungen erfüllen wie Markenprodukte. Der Lieferant muss für jedes Modell eine vollständige Dokumentation vorlegen.
Ja. COB (Chip-on-Board) LED-Streifen gelten als Lichtquellen und fallen unter den Geltungsbereich der EU 2019/2020.
Es gibt keine Ausnahmen. Wasserdichte LED-Leuchten (IP20, IP54, IP65, IP67) müssen alle ERP-Anforderungen erfüllen. IP-Ratings befreien ein Produkt nicht von den Regeln für Energieeffizienz.
kein . nicht -Konforme Produkte werden an den EU-Grenzen abgehalten, von E-Commerce-Plattformen entfernt und mit Geldstrafen belegt.
Klasse B (≥ 185 lm/W) oder Klasse C (160–185 lm/W) ist ideal für High-End-Werksprojekte. Klasse D (≥ 120 lm/W) ist die Mindestanforderung für die Einstiegskonformität.
Für Weißlichtausgang ja. Abstimmbare Lichtquellen sind im Rahmen, obwohl es spezielle Bestimmungen zur Leistungszulassung für abstimmbare Produkte gibt.
EPREL (Energy Product Database) ist die offizielle Datenbank der EU. Alle Produkte mit Energieetiketten müssen hier registriert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Die Registrierung erzeugt einen eindeutigen QR-Code, der auf dem Energieetikett verwendet wird.
Mindestens 10 Jahre ab dem Datum des Inverkehrbringens des Produkts.
Das Produkt gilt als „für eine Neuinstallation verboten“, was zu Lagerbeständen, Zollhaftungen und Geldstrafen zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Produktmodell führt.





